Abstandsflächen in NRW: So viel Abstand braucht Ihr Haus
Wie nah darf das Haus an die Grundstücksgrenze? Die Antwort steht in der Landesbauordnung, und in Nordrhein-Westfalen ist sie klar geregelt. Gerade auf kleineren oder schmalen Grundstücken entscheiden die Abstandsflächen darüber, wie groß und hoch das Haus werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- In NRW beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, also 40 Prozent der Wandhöhe, mindestens aber 3 Meter.
- Die Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen und dürfen sich nicht überlappen.
- Garagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abstandsfläche an der Grenze stehen. Der Bebauungsplan kann eigene Regeln setzen.
Wozu gibt es Abstandsflächen?
Abstandsflächen sichern Licht, Luft und Brandschutz zwischen Gebäuden und schützen die Nachbarn. Sie sind vor den Außenwänden eines Gebäudes freizuhalten. In Nordrhein-Westfalen regelt das § 6 der Landesbauordnung (BauO NRW).
Die Grundregel: 0,4 H, mindestens 3 Meter
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt in NRW 0,4 H, mindestens aber 3 Meter. H ist die Wandhöhe, gemessen vom Gelände bis zum oberen Abschluss der Wand; steile Dächer und Giebel werden teilweise hinzugerechnet. In Gewerbe- und Industriegebieten gilt 0,2 H, ebenfalls mindestens 3 Meter.
| Wandhöhe H | 0,4 H | Erforderliche Tiefe |
|---|---|---|
| 6,00 m | 2,40 m | 3,00 m (Mindestmaß) |
| 7,50 m | 3,00 m | 3,00 m |
| 9,00 m | 3,60 m | 3,60 m |
| 11,00 m | 4,40 m | 4,40 m |
Vereinfachte Beispiele für eine gerade Wand ohne anzurechnenden Dachanteil.
Wo die Abstandsflächen liegen müssen
Grundsätzlich müssen die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück liegen und dürfen sich nicht mit anderen Abstandsflächen überdecken. An öffentlichen Verkehrsflächen dürfen sie in der Regel bis zu deren Mitte reichen. Soll eine Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück liegen, braucht es dessen Zustimmung, die als Baulast eingetragen wird.
Garagen an der Grenze
Garagen und bestimmte Nebengebäude dürfen in NRW unter Voraussetzungen ohne eigene Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze stehen, unter anderem mit begrenzter Wandhöhe und begrenzter Länge an der Grenze. Üblich genannt werden eine mittlere Wandhöhe bis 3 Meter und eine Gesamtlänge an der Grenze bis 9 Meter. Lassen Sie die konkrete Geometrie prüfen, denn Dachform, Gelände und weitere Anbauten an derselben Grenze spielen hinein. Mehr zur Planung im Artikel Garage bauen.
Bebauungsplan hat Vorrang
Setzt der Bebauungsplan Baulinien oder Baugrenzen fest, die andere Abstände ergeben, gehen diese vor. Prüfen Sie deshalb immer beides gemeinsam. Wie Sie einen Bebauungsplan lesen, erklärt unser Artikel Bebauungsplan lesen.
Typische Stolperfallen
- Hanggrundstücke: Die Wandhöhe wird vom Gelände gemessen, auf der Talseite wird die Wand schnell höher als gedacht.
- Spätere Anbauten: Wintergarten, Gaube oder Aufstockung brauchen eigene Abstandsflächen.
- Mehrere Grenzbauten: Garage, Gartenhaus und Carport an derselben Grenze zählen zusammen.
Häufige Fragen
Wie groß muss der Abstand zur Grundstücksgrenze in NRW sein?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 H, also 40 Prozent der Wandhöhe, mindestens aber 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, ebenfalls mindestens 3 Meter.
Darf eine Garage direkt an der Grenze stehen?
In NRW unter bestimmten Voraussetzungen ja, unter anderem mit begrenzter Wandhöhe und begrenzter Länge an der Grenze. Die konkrete Planung sollte geprüft werden.
Was ist, wenn das Grundstück zu schmal ist?
Dann begrenzen die Abstandsflächen Höhe und Breite des Hauses. Möglich ist eine Baulast auf dem Nachbargrundstück, wenn der Nachbar zustimmt.
Gilt der Bebauungsplan oder die Bauordnung?
Setzt der Bebauungsplan Baulinien oder Baugrenzen fest, haben diese Vorrang. Beides sollte gemeinsam geprüft werden.
Dieser Artikel gibt eine technische und organisatorische Orientierung. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Vertragliche und rechtliche Fragen klären Sie bitte mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Grundstück zu knapp?
Wir prüfen, was Abstandsflächen und Bebauungsplan auf Ihrem Grundstück zulassen: persönlich in Bielefeld, bundesweit per Teams.